Die Merkhilfe vorweg: CRA und RED regulieren euer Produkt, NIS2 reguliert euer Unternehmen, das BFSG reguliert die Zugänglichkeit. Deshalb schließen sie sich nicht aus – sie stapeln sich. Für die meisten Hersteller vernetzter Produkte gilt: RED bereits heute, CRA ab 2026/27 dazu, BFSG seit Juni 2025 bei Verbraucher-Apps, NIS2 je nach Sektor und Größe.
CRA | RED | NIS2 | BFSG | |
|---|---|---|---|---|
| Reguliert | Das Produkt Hardware mit digitalen Elementen und zugehörige Software – inklusive Apps | Das Funkgerät Cybersicherheit von Geräten mit WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk | Das Unternehmen Risikomanagement, Lieferkette und Meldewesen der Organisation | Die Zugänglichkeit Barrierefreiheit von Verbraucher-Produkten, Apps und Webshops |
| Gilt für | Hersteller & App-Anbieter auch Importeure und Händler, die in der EU in Verkehr bringen | Praktisch jedes IoT-Gerät Hersteller von Geräten mit Funk – WLAN, Bluetooth, Mobilfunk | Bestimmte Sektoren & Größen „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen ab Größenschwellen | Verbraucher-Angebote Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen |
| Frist / Status | Ab 09/2026 bzw. 12/2027 Meldepflichten ab 11.09.2026, volle Geltung ab 11.12.2027 | Gilt seit 08/2025 Normenreihe EN 18031 – Voraussetzung fürs CE-Kennzeichen | In Kraft deutsche Umsetzung über das NIS2-Umsetzungsgesetz – Anwendbarkeit beim BSI prüfen | Gilt seit 28.06.2025 für Verbraucherprodukte und -dienste |
| Typische Pflichten | Security by Design SBOM, Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum, Vorfallsmeldung, CE-Konformität | Sichere Funkgeräte Netzwerkschutz, Schutz personenbezogener Daten, Betrugsschutz | Sichere Organisation ISMS-artige Maßnahmen, Geschäftsleitungs-Verantwortung, Meldung an das BSI | Barrierefreie Apps nach EN 301 549 / WCAG gestalten und Konformität erklären |
| Rechtsgrundlage | VO (EU) 2024/2847 | Del. VO (EU) 2022/30 unter der Funkanlagenrichtlinie | RL (EU) 2022/2555 | BFSG deutsche Umsetzung des European Accessibility Act |
Die CRA-Pflichten im Detail erklärt: SBOM, Update-Pflicht, Meldepflichten und Anforderungen an Apps.
Vertiefung zu den beiden App-relevantesten Regelwerken: CRA-Leitfaden für Hersteller & App-Anbieter und BFSG & App-Barrierefreiheit.
Vier Fragen, vier Antworten – in der Reihenfolge, in der die Pflichten greifen:
Euer Gerät funkt – BLE, WLAN oder Mobilfunk
EN 18031 ist Voraussetzung fürs CE-Kennzeichen
Eure App richtet sich an Verbraucher
Barrierefreiheit = Marktzugang, keine Kür
Ihr bringt Software oder eine App in der EU in Verkehr
auch Standalone-Apps; voll ab 12/2027
Ihr betreibt oder beliefert wichtige Dienste
kommt oft über Kundenverträge & Ausschreibungen
Der strategische Blick: Alle vier belohnen dieselben Grundlagen – gepflegte, dokumentierte, aktualisierbare Software mit klarer Verantwortlichkeit. Ein Projekt mit drei Häkchen, nicht drei.
Ein Audit, drei Regelwerke im Blick.
Der Readiness-Check zeigt, was auf RED (EN 18031) und BFSG einzahlt.
Vier Regelwerke, ein Produkt – wir setzen die Pflichten einmal um statt viermal.
Sprich direkt mit James & Joanna – ohne Vertrieb, ohne Umwege.
25+
Jahre Erfahrung
40+
Anwendungen
10+
Top-DACH-Firmen vertrauen
MVP
~6 Wochen
Buche eine 15-minütige Erstberatung – kostenlos & unverbindlich.
Schilder uns kurz euer Produkt und eure App – zwei, drei Sätze reichen. Du bekommst werktags innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Ersteinschätzung aus technischer Sicht – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Die rechtliche Einordnung im Einzelfall gehört zu eurer Kanzlei: Wir sind für die Technik da.
Deine Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet. Keine Weitergabe an Dritte.